Download-Bereich
Hier finden Sie wichtige Unterlagen rund um unseren Verein zum Herunterladen.
Nutzen Sie die bereitgestellten Dokumente, um stets gut informiert zu sein.
Mitgliedsantrag
Mit dem Mitgliedsantrag beantragen Sie die Mitgliedschaft beim FSV. Für alle aktiven Spielerinnen und Spieler ist eine Vereinsmitgliedschaft verpflichtend; gleichzeitig bietet der Antrag auch passiven Mitgliedern die Möglichkeit, den Verein zu unterstützen und Teil der FSV-Gemeinschaft zu werden.
Solltest du/ihr an einer Mitgliedschaft interessiert sein, dann meldet euch gerne.
Änderungsantrag Mitgliedsanstrag
Mit dem Formular „Antrag auf Änderung der Mitgliedsdaten“ können Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten sowie der Bankverbindung bzw. Einzugsermächtigung mitteilen. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zeitnah beim FSV ein.
Antrag auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe
Mit dem Formular „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ können berechtigte Familien finanzielle Unterstützung für Vereinsbeiträge beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein und legen Sie ihn bei Bedarf dem FSV vor.
Änderung der Familienmitgliedschaft
Mit dem Formular „Änderung der Familienmitgliedschaft“ können Sie Änderungen Ihrer bestehenden Familienmitgliedschaft, z. B. durch Zu- oder Austritt von Familienmitgliedern, mitteilen. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular beim FSV ein.
Trainingsfreigabe
Vor einem Probetraining ist zwingend die Rücksprache mit dem zuständigen FSV-Trainer erforderlich. Das Formular „Trainingsfreigabe“ muss anschließend vom aktuellen Verein vollständig ausgefüllt werden – ohne vorliegende Trainingsfreigabe ist ein Probetraining beim FSV nicht möglich.
DFB.net-Anmeldung
Mit dem Formular „DFB-Anmeldung“ werden alle erforderlichen Daten für die Anmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) erfasst. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es unterschrieben beim FSV ein, damit die Registrierung erfolgen kann.
Informationen zur Meldung von Sportunfällen
Dieser Abschnitt hebt die Schlüsselbereiche hervor, in denen wir unsere Dienstleistungen anbieten und bietet einen detaillierten Überblick über unsere Reichweite und Fähigkeiten.
Aktive Sportlerinnen und Sportler des FSV Vohwinkel 48 e.V. sind über die Sportversicherung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen versichert. Diese bietet unter anderem Leistungen bei:
- Zahnverletzungen,
- Brillenschäden,
- länger andauernder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit sowie
- dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität) infolge eines Sportunfalls.
Diese Absicherung stellt eine wichtige Unterstützung dar, ersetzt jedoch keinesfalls die persönliche private Vorsorge. Wir empfehlen daher allen aktiven Mitgliedern, ihren individuellen Versicherungsschutz – beispielsweise durch eine private Unfallversicherung oder eine Absicherung gegen Einkommensausfälle im Krankheitsfall – regelmäßig zu überprüfen.
Kommt es während des Trainings oder eines Spiels zu einem Sportunfall, sollte dieser innerhalb von 14 Tagen der Sportversicherung gemeldet werden.
Die erforderlichen Unfallmeldeformulare erhalten Sie direkt bei mir auf der Sportanlage oder nach kurzer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.
Bitte beachten Sie:
- Für die fristgerechte Meldung ist grundsätzlich die verletzte Person selbst verantwortlich; bei minderjährigen Mitgliedern übernehmen dies die Erziehungsberechtigten.
- Unsere Trainerinnen, Trainer und Betreuer unterstützen gerne und stellen bei Bedarf meine Kontaktdaten zur Verfügung.
- Eine Information über Dritte, beispielsweise nach dem Motto „Hast du schon von der Verletzung gehört?“, ersetzt keine offizielle Unfallmeldung.
Da mögliche Spätfolgen einer Verletzung häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, empfehlen wir, jede Verletzung ärztlich behandeln zu lassen und vorsorglich als Sportunfall zu melden.
Wenn Sie Fragen zur Sportversicherung haben oder Unterstützung bei einer Unfallmeldung benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder zur Unfallmeldung hilft Ihnen unser Sozialwart gerne weiter.
Thomas Menken
Sozialwart
Personen, die nicht Mitglied des FSV Vohwinkel 48 e.V. sind, nehmen grundsätzlich auf eigene Verantwortung an Vereinsangeboten teil, sofern keine anderweitige Versicherung oder vertragliche Regelung besteht.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Haftung bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.